Was ist die Nikon Swiss Garantie?
Die Nikon Swiss Garantie erweitert die einjährige Nikon European Service Warranty um ein weiteres und die einjährige Nikon Worldwide Service Warranty um zwei weitere Jahre. Es gelten demnach die folgenden, erweiterten Garantieleistungen:
• Nikon SLR-Kameras: 2 Jahre Garantie
• Nikon SLR-Kamera Kits: 2 (Kamera) bzw. 3 Jahre Garantie (Objektiv)
• Nikkor Objektive: 3 Jahre Garantie
• Nikon Blitzgeräte: 3 Jahre Garantie
• Nikon COOLPIX Kompaktkameras: 2 Jahre Garantie
Wie erkennt man ein garantieberechtigtes Produkt?
Garantieberechtigte Produkte sind am Nikon-Swiss-Garantie-Kleber auf der Produktverpackung erkennbar.
Achten Sie beim Kauf darauf und erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Händler – denn nur offiziell von Nikon in die Schweiz importierte Produkte sind garantieberechtigt.
Was müssen Sie unternehmen, um in den Genuss der Nikon Swiss Garantie zu kommen?
Um in den Genuss der Nikon Swiss Garantie zu kommen, müssen Sie ihr neues Nikon-Produkt innert 90 Tagen nach dem Kauf registrieren. Für die Registrierung werden benötigt:
• Die Seriennummer des neuen Nikon-Produktes
• Der Nikon Swiss Garantie Registrierungs-Code – dieser ist auf dem Garantie-Kleber auf der Verpackung zu finden
• Die Kaufquittung mit Kaufdatum und Händler
Am Ende des Registrierungs-Prozesses erhalten Sie ein PDF als Garantiebeleg. WICHTIG: Wenn das Produkt nicht innert 90 Tagen nach dem Kauf registriert wird, so gelten automatisch die Bedingungen der (einjährigen) Nikon European Service Warranty, bzw. der (einjährigen) Nikon Worldwide Service Warranty!
Gilt die Nikon Swiss Garantie auch rückwirkend?
Bis am 30. November 2009 können rückwirkend alle seit dem 1. Januar 2009 in der Schweiz gekauften offiziellen Nikon Produkte registriert werden – für die rückwirkende Registrierungen wird kein Code benötigt.